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11.11. Baubegrenzung

Die Menge von Bauwerken, die ein Reich gleichzeitig bauen kann, ist begrenzt durch die Menge an Gold, Architekten und Bauarbeitern sowie Baumaterial, die ein Reich aufbringen kann. Das wird gemessen am Bauwert (BW) eines Reiches.

Bauwert[]

Der Begriff des Bauwerts bezeichnet in der Berechnung der +Baubegrenzung den Aufwand, der betrieben werden muss, um in einer Zeiteinheit (meist einem Mond) den Bau eines grosen Reichsbauwerks voranzutreiben; zugleich werden damit auch die Fähigkeiten eines Reiches angegeben, eine gewisse Anzahl +Bauwerke von standardisiertem Aufwand innerhalb der üblichen Zeit gleichzeitig zu errichten.

Der Bauwert (BW) beträgt

ab bis Bauwert
1KF 2KF 1
3KF 4KF 2
5KF 6KF 3
7KF 9KF 4 
10KF 14KF 5
15KF 19KF 6
20KF 29KF 7
30KF 39KF 8
40KF 49KF 9
50KF 59KF 10
danach jeweils 5+(KF/10).

Er gilt pro Monat, und es ist bei den einzelnen Bauwerken angegeben, welchen Bauwert ihre Errichtung jeweils erfordert.


Bauen nach Höhenstufe[]

Im Regelfall, das heißt, sofern nicht eine Zusatzregel anderes erlaubt, können BR, STR, STA, FST, MET, KN und Große TEM nur in, WL nur von KF der HS 1 bis 3 gebaut werden, BR und KN außerdem nur zwischen KF der gleichen HS, STR nur zwischen KF mit höchstens 1 HS Unterschied, KN als letztes nur in HS 1.


Bauen in Schwierigem Gelände[]

Bauwerke in Steppe, Wald und Wüste der HS 1-3 brauchen den doppelten normalen Aufwand oder ein Arbeiterheer; Bauwerke in Eiswüste, Dschungel oder Sumpf brauchen, soweit machbar, dreifachen normalen Aufwand oder ein Arbeiterheer. Bauwerke im Gebirge brauchen vierfachen, in Gletscher fünffachen Aufwand oder ein Arbeiterheer.

In der Aufzählung sieht das so aus (angegeben ist die Zahl der benötigten Arbeiter im Arbeiterheer pro Bauwert-Punkt):

  • Eiswüste, Steppe, Wald, Wüste der HS 1-3: 1.000;
  • Eiswüste (HS 0), Dschungel, Sumpf: 2.000;
  • Gebirge: 3.000;
  • Gletscher: 4.00.

Verzögerungen in der Bauzeit und zusätzliche Verteuerung sind auch bei Einsatz eines Arbeiterheeres regional bedingt nicht immer völlig auszuschließen.

11. Bauwerke 
 11.1. Brücken (BR) 
 11.2. Straßen (STR) 
 11.3. Wälle (WL) 
 11.4. Die Garnison (GAR) 
 11.5. Die Burg (BRG) 
 11.6. Die Stadt (STA) 
 11.7. Die Festung (FST) 
 11.8. Der Tempel (TEM) 
 11.9. Die Metropole (MET) 
 11.10. Kanäle (KN) 
 11.11. Baubegrenzung 



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