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Bei den Bauwerken wird in der Regel unterschieden zwischen Rüstorten (Metropole, Festung, Stadt, Burg), Infrastruktur (Brücken, Strassen, Wälle, mancherorts auch die extrem aufwändigen Kanäle und die –meist nur von Zwergen zu erreichtenden- Tunnel) und Kleinbauwerken, etwa Kontoren für den Handel, Kleine Tempel in Bauwerken oder frei in der Landschaft, zusätzliche Häfen oder Werften –etwa an einer weiteren Küstenseite einer Insel oder Halbinsel- sowie kulturellen Einrichtungen, die nachträglich irgendwo errichtet werden, etwa eine neue Bibliothek oder ein magisches oder der +Alchemie dienendes Labor in einer Stadt. Die sogenannten Kleinbauwerke können natürlich beliebig (meist in Schritten von je 10.000 Goldstücken) nach oben skaliert werden, so dass der Bedarf an Platz und Bedeutung etwa für einen Grossen Tempel durchaus dem einer Stadt in nichts nachsteht, weshalb ein solcher Grosser Tempel nicht in der selben Gemark wie ein Rüstort stehen kann, selbst wenn er in aller Regel selbst kein Rüstort ist.

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11. Bauwerke[]

Die Spieler können das ganze Jahr über Bauwerke bauen, pro Runde jedoch nur jeweils soviel, daß der Bauwert ihres Reiches nicht überschritten wird. Zu den Bauwerken zählen Brücken, Straßen, Wälle, Garnisonen, Burgen, Städte, Festungen und Tempel. Besondere Bauwerke sind noch Kanäle und Metropolen. Eine Burg, Stadt, Festung, oder Metropole kann zum Hauptort, oder zur „Hauptstadt“ erklärt werden, eine Hauptstadt muß also keine Metropole sein. Es dauert ein Jahr und kostet 1.000 GS pro KF Reichsgebiet, den Regierungssitz von einem Ort zum anderen zu verlegen. Ist der Hauptort oder die Hauptstadt (HST) eines Reiches verloren, kann kein neuer HER eingesetzt werden, bzw. nur einer mit den GP des höchsten eigenen Rüstorts – mindestens aber mit 1 GP. Der Wunsch nach Bau einer HST kann nach einem kleinen Putsch, oder Verlust der HST entstehen. Neudefinition eines Hauptortes gilt als Verlegung des Regierungssitzes. Es kann nur eine HST pro Reich geben.

In entlegenem oder sehr schwierigem Gelände ist die Errichtung von Bauwerken nur mit Hilfe von zusätzlich (nach 10. und 10.6) gerüsteten Arbeiterheeren möglich. Entlegenes Gelände bedeutet Land, das mehr als 10 KF vom nächsten zum eigenen Reich gehörigen Rüstort entfernt ist. Höhenunterschiede zählen dabei pro HS als 1 KF Entfernung; die Segmentsgrenze zählt als 20 KF Entfernung. Zum sehr schwierigen Gelände gehören nach Regel 7. Gletscher, Gebirge und Vulkan - also das gesamte Gelände der HS 4, sowie Gebiete vom Schwierigen Gelände nach Regel 7.5, sofern der SL diese ausdrücklich als solche definiert. Bauwert mal Bauzeit mal Tausend Arbeiter werden in diesem Gelände benötigt, um die Bauwerke unter diesen Bedingungen zu bauen.

11. Bauwerke 
 11.1. Brücken (BR) 
 11.2. Straßen (STR) 
 11.3. Wälle (WL) 
 11.4. Die Garnison (GAR) 
 11.5. Die Burg (BRG) 
 11.6. Die Stadt (STA) 
 11.7. Die Festung (FST) 
 11.8. Der Tempel (TEM) 
 11.9. Die Metropole (MET) 
 11.10. Kanäle (KN) 
 11.11. Baubegrenzung 



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