11.5. Die Burg (BRG)
Eine Burg ist der Stammsitz eines niederen Adeligen. Sie ist ein Rüstort und dient zur Überwachung eines bestimmten Geländeabschnitts. Typischerweise dient darum eine Burg, befehligt von einem Baron oder Graf, zur Überwachung eines bestimmten Gelände- oder See- Abschnitts und Unterbringung des dazugehörigen Provinzheeres. Eine bemannte Burg ist nur wie ein Wall zu erobern, also mit Belagerungsgeräten oder im (schwierigen) Sturmangriff.
Ohne besondere Garnison dazu können in einer Burg auf Dauer bis zu 10.000 K oder 5.000 R untergebracht werden. Üblich ist es daher, bei stärkeren Stammbesatzungen diese außerhalb der Burg in Garnisonen zu stationieren und im Ernstfall in die Burg zu holen.
Der Ausbau einer Garnison zur Burg ist möglich:
11. Bauwerke 11.1. Brücken (BR) 11.2. Straßen (STR) 11.3. Wälle (WL) 11.4. Die Garnison (GAR) 11.5. Die Burg (BRG) 11.6. Die Stadt (STA) 11.7. Die Festung (FST) 11.8. Der Tempel (TEM) 11.9. Die Metropole (MET) 11.10. Kanäle (KN) 11.11. Baubegrenzung
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