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Disambig-grau2 Dieser Artikel befasst sich mit der Regeltechnik für das militärische Bauwerk "Garnison". "GAR" leitet hierher. Für das Haus der Elfen siehe "Gar Selfor"

11.4. Die Garnison (GAR)

Garnisonen sind zur Unterbringung stationärer Heere im Reichsinneren und in entlegeneren Gebieten bestimmt, also vor allem für Provinzheere. Eine Garnison ist kein Rüstort. Schon zum Wohle der Landbevölkerung aber sollte man stationäre Heere in Garnisonen unterbringen. Im Gegensatz zu Rüstorten kann man mehrere Garnisonen in einer Gemark unterbringen, oder in Gemarken bauen, in denen sich schon Rüstorte befinden. Platz ist für 10.000 K oder 5.000 R.

  • Kosten: 10.000 GS, Bauzeit: 2 Monate, Bauwert: 1/Monat, Unterhalt: 5.000 GS/Jahr


11. Bauwerke 
 11.1. Brücken (BR) 
 11.2. Straßen (STR) 
 11.3. Wälle (WL) 
 11.4. Die Garnison (GAR) 
 11.5. Die Burg (BRG) 
 11.6. Die Stadt (STA) 
 11.7. Die Festung (FST) 
 11.8. Der Tempel (TEM) 
 11.9. Die Metropole (MET) 
 11.10. Kanäle (KN) 
 11.11. Baubegrenzung 
Myra-Fundort: R/15, R/31

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Zur Regelübersicht .


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