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Geschworene sind in Hallandsa (silurischen Gerichten) Laienrichter, welche über die Schuld des Angeklagten befinden. Anschließend bestimmen zwei Richter, einer vom König, einer vom Amon- Gawaith ernannt die Höhe der Strafe. Für ein Gerichtsverfahren sind elf Geschworene erforderlich, ihr Titel erinnert daran, dass sie vor dem Gerichtsverfahren ihre Neutralität und ihren Willen, das silurische Recht durchzusetzen beschwören müssen.


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