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Die Huldigung ist in der Feudalgesellschaft ein Rechtsakt, ein offizielles und ritualisiertes Treueversprechen. Darin verpflichtet sich der Lehnsmann seinem Lehnsherrn gegenüber zu Gefolgschaft und Treue. Der Lehnsherr sicherte dem Vasallen im Gegenzug ebenfalls Treue und darüber hinaus Schutz sowie die Wahrung seiner Rechte zu. Ähnlich können Untertanen und Landesherren zur Huldigung verpflichtet sein. Gewöhnlich findet die Huldigung bei einem Herrschaftswechsel statt.

Andalon[]

In Andalon, im frühen Altertum ein Reich im späteren Asylia-Archipel mussten Gesetze und Rechte zunächst von einem Amtsträger unterzeichnet werden, erst dann folgte die Huldigung. Ein Gesetz kann nicht gegen den König, sondern nur mit ihm geändert werden, und auch nicht gegen diejenigen, die ein Gesetz unterzeichnet haben. Jedem Amtsträger werden darum gleich nach seiner Amtseinführung/Krönung/Belehnung alle wichtigen Gesetze zur Unterzeichnung vorgelegt. Erst danach empfängt er die Huldigung seiner Untertanen. Privilegien und Sonderrechte, etwa Steuerfreiheit für Tempelgebiete, werden ihm zur Bestätigung vorgelegt, und erst nach Unterzeichnung kann er mit einer Huldigung der Betroffenen rechnen. Der König als Person steht über den Gesetzen, als König aber ist er an all die Gesetze gebunden, die er selbst unterzeichnet hat. Die Herrschaft wie auch die Rechtssicherheit bestehen also aus einer gegenseitigen Anerkennung des Gewohnheitsrechts.

Silur[]

In Silur ist es zwar möglich, Landbesitz als Lehen zu vergeben, das geschieht aber nur selten. Die Vergabe der Grafschaft Vrenschild durch König Ragall von Silur an Prinz Berendor von Karcanon im Jahre 430 n.P. war eine Ausnahme. Hingegen ist es üblich, dass die Bevölkerung eines Adelslandes ihren neuen Landesherren huldigt. Dem formalen Rechtsakt am ersten Tag folgt traditionell das Freihalten am folgenden Tag, einer vom Lehnsherren bezahlten Feier aller an der Huldigung beteiligten Personen, die allerdings von der Bevölkerung durch eine Sondersteuer bezahlt wird. Die Huldigung der Einwohner von Vrenschild ihrem neuen Herren, Prinz Berendor hier als Graf Vrenschild im Jahre 442 n.P., beim Besuche Berendors auf Silur beschreibt das Ereignis auf Silur stellvertretend.

Tarn-A-tuuk[]

Im übertragenen Sinne kann Huldigung auch die Verehrung von Göttern, auch falschen beschreiben. Die Ter-baak von Tarn-A-tuuk fanden die Randregionen des Drachenkamms in der Nähe des Passes der Großen Handelsstraße von einem Menschenvolk der Drachenanbeter bewohnt. Seltsamerweise empfanden diese sich jedoch nicht als Herren über ihr Land. Vielmehr huldigten sie einer fremdartigen Rasse von Echsenwesen, die sie offenbar als Avatare des Drachengottes ansahen.