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'''13.1. Der Kampf zwischen Heeren'''
 
'''13.1. Der Kampf zwischen Heeren'''
Es gibt für [[Heere]] vier Grundbefehle und den Sonderbefehl. Anhand dieser Befehle wird
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Es gibt für [[Heere]] vier Grundbefehle und den Sonderbefehl. Anhand dieser Befehle wird entschieden, ob es bei einer Begegnung zum Kampf zwischen Heeren kommt. Dies sind die Befehle:
entschieden, ob es bei einer Begegnung zum Kampf zwischen Heeren kommt. Dies sind die
 
Befehle:
 
 
   
 
== R-Befehl ==
 
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Der Rückzugsbefehl (r-Befehl) : Heere mit r-Befehl vermeiden eine Begegnung mit fremden Heeren, außer sie kommen exakt zur selben Zeit im selben [[KF]] an wie ein Heer mit aggressiverem Befehl. Bei Kontakt mit einem feindlichen Heer ziehen sie sich sofort zurück, um eventuell erst in der nächsten Runde zu verhandeln, anzugreifen oder zu fliehen. Mit diesem Befehl wird kein KF erobert und fremdes Reichsgebiet ohne ausdrücklichen Zusatzbefehl nicht betreten. Der Rückzug bei Kontakt erfolgt auf das letzte überzogene KF, sofern dort nicht inzwischen ein Fremdheer steht, ansonsten fluchtartig in eine vom Spielleiter ausgewürfelte Richtung. Es ist darum kaum sinnvoll, stehenden Heeren einen r-Befehl zu geben.
 
Der Rückzugsbefehl (r-Befehl) : Heere mit r-Befehl vermeiden eine Begegnung mit fremden
 
Heeren, außer sie kommen exakt zur selben Zeit im selben KF an wie ein Heer mit
 
aggressiverem Befehl. Bei Kontakt mit einem feindlichen Heer ziehen sie sich sofort zurück, um
 
eventuell erst in der nächsten Runde zu verhandeln, anzugreifen oder zu fliehen. Mit diesem
 
Befehl wird kein KF erobert und fremdes Reichsgebiet ohne ausdrücklichen Zusatzbefehl nicht
 
betreten. Der Rückzug bei Kontakt erfolgt auf das letzte überzogene KF, sofern dort nicht
 
inzwischen ein Fremdheer steht, ansonsten fluchtartig in eine vom Spielleiter ausgewürfelte
 
Richtung. Es ist darum kaum sinnvoll, stehenden Heeren einen r-Befehl zu geben.
 
 
   
 
== V-Befehl ==
 
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{{Zitatblock|»Unsere Verluste wären dreimal so hoch gewesen, wenn sich diese Krieger nicht geopfert hätten«, erklärte [[O'Marn]]. Als er merkte, dass [[Mythor]] mit dieser Antwort nicht zufrieden war, fügte er hinzu: »Glaube mir, Mythor, mich schmerzt der Tod eines jeden Helden. Aber Schlachten können nun mal nicht unblutig geschlagen werden. Ich könnte über den Verlust eines jeden einzelnen trauern, aber dann käme ich nicht dazu, für die Lichtwelt zu kämpfen.«|[[Coerl O'Marn]]|[[My139]]}}Der Verteidigungsbefehl (v-Befehl) : Heere mit v-Befehl kämpfen nur, wenn sie angegriffen werden, sie verteidigen sich und das von ihnen gehaltene Gebiet. Mit diesem Befehl kann alles Land erobert werden, was bisher zu keinem Reich gehört, soweit das Gelände und die Heeresgröße ([[Mindeststärke]]) das erlauben. Erreichen sie ein KF gleichzeitig mit einem anderen Heer unter v-Befehl, ziehen sich beide erstmal zurück, um Verhandlungen möglich zu machen - denn 'v-Befehl' steht auch für Verhandlung.
 
Der Verteidigungsbefehl (v-Befehl) : Heere mit v-Befehl kämpfen nur, wenn sie angegriffen
 
werden, sie verteidigen sich und das von ihnen gehaltene Gebiet. Mit diesem Befehl kann alles
 
Land erobert werden, was bisher zu keinem Reich gehört, soweit das Gelände und die
 
Heeresgröße ([[Mindeststärke]]) das erlauben. Erreichen sie ein KF gleichzeitig mit einem anderen
 
Heer unter v-Befehl, ziehen sich beide erstmal zurück, um Verhandlungen möglich zu machen -
 
denn 'v-Befehl' steht auch für Verhandlung.
 
 
   
 
== A-Befehl ==
 
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Der Angriffsbefehl (a-Befehl) : Heere, die unter diesem Befehl stehen, greifen jedes fremde Heer, das sich im gleichen KF befindet oder dieses betreten will, sofort an. Ausgenommen sind dabei natürlich Fremdheere von Verbündeten, sofern dies nicht ausdrücklich anders im Spielzug angegeben wurde. Mit diesem Befehl erobert ein Heer alles [[Gelände]], das es betritt, sofern dies möglich ist. Fremdes Reichsgebiet kann nur mit a- oder n-Befehl erobert werden.
 
Der Angriffsbefehl (a-Befehl) : Heere, die unter diesem Befehl stehen, greifen jedes fremde
 
Heer, das sich im gleichen KF befindet oder dieses betreten will, sofort an. Ausgenommen sind
 
dabei natürlich Fremdheere von Verbündeten, sofern dies nicht ausdrücklich anders im
 
Spielzug angegeben wurde. Mit diesem Befehl erobert ein Heer alles [[Gelände]], das es betritt,
 
sofern dies möglich ist. Fremdes Reichsgebiet kann nur mit a- oder n-Befehl erobert werden.
 
 
   
 
== N-Befehl ==
 
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Der Nachsetzen-Befehl (n-Befehl) : Der n-Befehl ist ein verstärkter a-Befehl. Das Heer versucht, Gegnern nachzusetzen, ihnen keine Gelegenheit zum Rückzug zu lassen, sie zu verfolgen um sie aufzureiben.
 
Der Nachsetzen-Befehl (n-Befehl) : Der n-Befehl ist ein verstärkter a-Befehl. Das Heer
 
versucht, Gegnern nachzusetzen, ihnen keine Gelegenheit zum Rückzug zu lassen, sie zu
 
verfolgen um sie aufzureiben.
 
   
 
== S-Befehl ==
 
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Der Sonderbefehl (s-Befehl) : Nicht in allen Fällen wird sich das, was die Heere tun sollen, mit einem der vier obigen Grundbefehle ausdrücken lassen - für solche Fälle ist dann der Sonderbefehl da. Numeriert in der Befehlsspalte und unten (im Anhang der Zugbefehle) mit Verweis auf die jeweils betroffenen Heere aufgeführt, kann der Spieler seinen [[Heerführer]]n auch etwas genauere Befehle geben, etwa mit bestimmten 'wenn-dann'-Bestimmungen darin.
   
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(Beispiel: "S1, zu Heer 101, 109 und 223: v gegen Neutralreiche und Verbündete, wenn Finsterreiche deutlich stärker sind gilt r-, sonst gegen Finstere n-Befehl") Um die Auswertung noch machbar zu halten, können die Spielleiter die Zahl der auf ihrem Segment erlaubten Sonderbefehle pro Zug einschränken. Sonderbefehle müssen so formuliert sein, daß der [[Spielleiter]] sie versteht - sonst versteht sie der Heerführer auch nicht.
Der Sonderbefehl (s-Befehl) : Nicht in allen Fällen wird sich das, was die Heere tun sollen,
 
mit einem der vier obigen Grundbefehle ausdrücken lassen - für solche Fälle ist dann der
 
Sonderbefehl da. Numeriert in der Befehlsspalte und unten (im Anhang der Zugbefehle) mit
 
Verweis auf die jeweils betroffenen Heere aufgeführt, kann der Spieler seinen [[Heerführer]]n auch
 
etwas genauere Befehle geben, etwa mit bestimmten 'wenn-dann'-Bestimmungen darin.
 
(Beispiel: "S1, zu Heer 101, 109 und 223: v gegen Neutralreiche und Verbündete, wenn
 
Finsterreiche deutlich stärker sind gilt r-, sonst gegen Finstere n-Befehl") Um die Auswertung
 
noch machbar zu halten, können die Spielleiter die Zahl der auf ihrem Segment erlaubten
 
Sonderbefehle pro Zug einschränken. Sonderbefehle müssen so formuliert sein, daß der
 
[[Spielleiter]] sie versteht - sonst versteht sie der Heerführer auch nicht.
 
   
 
Ist für ein Heer kein Befehl explizit angegeben, so wird v-Befehl angenommen. Folgende
 
Ist für ein Heer kein Befehl explizit angegeben, so wird v-Befehl angenommen. Folgende
 
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Version vom 4. Juli 2018, 22:46 Uhr

13.1. Der Kampf zwischen Heeren Es gibt für Heere vier Grundbefehle und den Sonderbefehl. Anhand dieser Befehle wird entschieden, ob es bei einer Begegnung zum Kampf zwischen Heeren kommt. Dies sind die Befehle:

R-Befehl

Der Rückzugsbefehl (r-Befehl) : Heere mit r-Befehl vermeiden eine Begegnung mit fremden Heeren, außer sie kommen exakt zur selben Zeit im selben KF an wie ein Heer mit aggressiverem Befehl. Bei Kontakt mit einem feindlichen Heer ziehen sie sich sofort zurück, um eventuell erst in der nächsten Runde zu verhandeln, anzugreifen oder zu fliehen. Mit diesem Befehl wird kein KF erobert und fremdes Reichsgebiet ohne ausdrücklichen Zusatzbefehl nicht betreten. Der Rückzug bei Kontakt erfolgt auf das letzte überzogene KF, sofern dort nicht inzwischen ein Fremdheer steht, ansonsten fluchtartig in eine vom Spielleiter ausgewürfelte Richtung. Es ist darum kaum sinnvoll, stehenden Heeren einen r-Befehl zu geben.

V-Befehl

„»Unsere Verluste wären dreimal so hoch gewesen, wenn sich diese Krieger nicht geopfert hätten«, erklärte O'Marn. Als er merkte, dass Mythor mit dieser Antwort nicht zufrieden war, fügte er hinzu: »Glaube mir, Mythor, mich schmerzt der Tod eines jeden Helden. Aber Schlachten können nun mal nicht unblutig geschlagen werden. Ich könnte über den Verlust eines jeden einzelnen trauern, aber dann käme ich nicht dazu, für die Lichtwelt zu kämpfen.«“

Coerl O'Marn: My139

Der Verteidigungsbefehl (v-Befehl) : Heere mit v-Befehl kämpfen nur, wenn sie angegriffen werden, sie verteidigen sich und das von ihnen gehaltene Gebiet. Mit diesem Befehl kann alles Land erobert werden, was bisher zu keinem Reich gehört, soweit das Gelände und die Heeresgröße (Mindeststärke) das erlauben. Erreichen sie ein KF gleichzeitig mit einem anderen Heer unter v-Befehl, ziehen sich beide erstmal zurück, um Verhandlungen möglich zu machen - denn 'v-Befehl' steht auch für Verhandlung.

A-Befehl

Der Angriffsbefehl (a-Befehl) : Heere, die unter diesem Befehl stehen, greifen jedes fremde Heer, das sich im gleichen KF befindet oder dieses betreten will, sofort an. Ausgenommen sind dabei natürlich Fremdheere von Verbündeten, sofern dies nicht ausdrücklich anders im Spielzug angegeben wurde. Mit diesem Befehl erobert ein Heer alles Gelände, das es betritt, sofern dies möglich ist. Fremdes Reichsgebiet kann nur mit a- oder n-Befehl erobert werden.

N-Befehl

Der Nachsetzen-Befehl (n-Befehl) : Der n-Befehl ist ein verstärkter a-Befehl. Das Heer versucht, Gegnern nachzusetzen, ihnen keine Gelegenheit zum Rückzug zu lassen, sie zu verfolgen um sie aufzureiben.

S-Befehl

Der Sonderbefehl (s-Befehl) : Nicht in allen Fällen wird sich das, was die Heere tun sollen, mit einem der vier obigen Grundbefehle ausdrücken lassen - für solche Fälle ist dann der Sonderbefehl da. Numeriert in der Befehlsspalte und unten (im Anhang der Zugbefehle) mit Verweis auf die jeweils betroffenen Heere aufgeführt, kann der Spieler seinen Heerführern auch etwas genauere Befehle geben, etwa mit bestimmten 'wenn-dann'-Bestimmungen darin.

(Beispiel: "S1, zu Heer 101, 109 und 223: v gegen Neutralreiche und Verbündete, wenn Finsterreiche deutlich stärker sind gilt r-, sonst gegen Finstere n-Befehl") Um die Auswertung noch machbar zu halten, können die Spielleiter die Zahl der auf ihrem Segment erlaubten Sonderbefehle pro Zug einschränken. Sonderbefehle müssen so formuliert sein, daß der Spielleiter sie versteht - sonst versteht sie der Heerführer auch nicht.

Ist für ein Heer kein Befehl explizit angegeben, so wird v-Befehl angenommen. Folgende Aktionen ergeben sich beim Zusammentreffen zweier Heere gemäß ihren Befehlen:

Reich A Reich B Ergebnis .
n n Kampf bis zum bitteren Ende
n a Kampf bis zum bitteren Ende
n v Kampf bis zum bitteren Ende
n r Kampf falls A schneller ist, sonst Rückzug B (Verfolgung)
a a Kampf, Rückzug des Verlierers
a v Kampf, Rückzug des Verlierers
a r Rückzug von B, A erobert das Feld
v v Rückzug von A und B, keiner erobert das Feld
v r Rückzug von B, A erobert das Feld falls es reichsfrei ist.
r r Rückzug von A und B, keine genauere Kenntnis voneinander.

Flotten werden in diesem Zusammenhang wie Landheere behandelt. Der Kampf wird vom Spielleiter nach einer nur ihm vorliegenden Tabelle ausgetragen. Das Ergebnis wird beiden Spielern mitgeteilt.


Kampfregeln



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