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Auch beim Provinzheer gilt: Kein Heer ohne Heerführerin

10.10.1. Provinzheere[]

Diese Heere sind zur Verteidigung einer einer bestimmten Gruppe von Gemarken bestimmt, die innerhalb des Reiches eine eigene politische und/oder geographische Einheit darstellen ("Provinz" genannt). Provinzheere unterstehen den Leitenden dieser Provinz, oft ein Graf, Fürstin oder Herzogin, und müssen normalerweise in einer Garnison untergebracht sein.

Provinzheere haben außerhalb ihrer Provinz und innerhalb des Reichsgebietes V-Befehl und verlassen das eigene Reichsgebiet nicht, außer sie werden vom Leiter der Provinz, oder von mindestens einem der Reichsheere angeführt.

Provinzheere haben in der Provinz, in der sie gerüstet wurden, keine geländebedingten Verluste und eine um 10% höhere Kampfkraft, pro Ssakat in Reihe. In einer Provinz, in der sie nicht gerüstet wurden, aber seit einem Jahr oder mehr als Provinzheer eingesetzt sind, haben sie nur halbe Geländeverluste und 5% (plus 5% pro Ssakat in Reihe) höhere Kampfkraft.

Außerhalb ihrer eigenen Provinz, aber im eigenen Reichsgebiet, haben sie normale Kampfkraft. Außerhalb des eigenen Reiches haben Provinzheere nur die Hälfte der normalen Kampfkraft. Gutpunkte durch begleitende Adelige kommen bei diesem Heerestyp nur zum Tragen, wenn der/die betreffende Adlige aus der gleichen Provinz stammt.

10. Das Rüsten 
10.1. Kriegerheere 
10.2. Reiterheere 
10.3. Pferde 
10.4. Heerführer 
10.5. Schiffe und Flotten 
10.6. Arbeiter 
10.7. Belagerungsgeräte 
10.8. Fernwaffen 
10.9. Eliteheere 
10.10. Die Heerestypen 
 10.10.1. Provinzheere 
 10.10.2. Reichsheere 
 10.10.3. Erkundungsheere 
 10.10.4. Umwandlung 
10.11. Rüstbegrenzung 



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