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Die Gesetze der Kriegerkaste:[]

  • 1) Erhebe dein Schwert nie gegen einen Wehrlosen.
  • 2) Ein wehrloser Feind ist gefangenzunehmen, nicht zu misshandeln und falls dieser sie benötigt, ist ihm ärztliche Behandlung zukommen zu lassen.
  • 3) Ein ehrvoller Tod eines Feindes im Kampf ist zu respektieren, d.h. der Feind hat begraben zu werden, auf dass sich keine wilden Tiere an ihm gütlich tun.
  • 4) Die Ehre eines Kriegers ist unantastbar. Wird die Ehre eines Kriegers beleidigt, so dafr er den Beleidiger zum Duell fordern. Ein solches Duell ziehlt jedoch nur darauf ab, dem Gegner eine Wunde zuzufügen und nicht ihn zu töten.
  • 5) Die Benutzung von Gift gegen einen gleichwertigen, menschlichen Gegner ist verboten.
  • 6) Ein Krieger hat einem Hilfs- oder Schutzbedürftigen beizustehen.
  • 7) Kein Krieger darf grundlos töten, weil er Lust daran findet.
  • 8) Die Teilnahme an Turnieren ist ehrvoll.
  • 9) Bei Turnieren sind nur stumpfe Waffen zugelassen.
  • 10) Einem Krieger, der diese Gesetze nicht einhält, droht die Ächtung, sofern er nicht gute Gründe für sein Verhalten darlegen kann.
  • 11) Jeder Krieger schwört die Einhaltung dieser Gesetze, der Gesetze von Quadrophenia und treu gegenüber dem jeweiligen Herrscher von Quadrophenia, sofern dieser sich seinerseits an die Gesetze von Quadrophenia hält.
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